BSG: Unzulässige Container-Signatur im Elektronischen Rechtsverkehr

Neue Anforderungen seit 1.1.2018: Verwendet ein Kläger bzw. Rechtsmittelführer bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine seit 1.1.2018 unzulässige Container-Signatur, ist er angesichts der derzeitigen äußeren Rahmenbedingungen vom Gericht unverzüglich auf die fehlerhafte Signatur hinzuweisen, damit der Mangel fristwahrend behoben werden kann. Unter Umständen ist ihm zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. (BSG, Beschl. v. 9.5.2018 – B 12 KR 26/18 B, aus: ZAP 14/2018)