Kritik des Deutschen Anwaltvereins (DAV): Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zum geplanten „Verbandssanktionenrecht“ vorgelegt – dies stößt beim DAV auf z.T. heftige Kritik. Die Gründe dafür liegen u.a. darin, dass das geplante Gesetz schon wegen der überwiegenden Beibehaltung des Ordnungswidrigkeitenrechts auf der Tatbestandsseite bedenklich sei. Kern des Gesetzentwurfs sei die Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Gesetzesverstöße des Unternehmens. Welche Auswirkungen können weitere der geplanten Neuregelungen auf die Anwaltschaft haben? Antworten darauf und weitere Einschätzungen des DAV zur geplanten Neuregelung des Verbandssanktionenrechts lesen Sie im Anwaltsmagazin! (aus: ZAP 5/2020; Quelle: DAV)