Erfolgreiche Klage gegen Legal-Tech-Portal

DAV bekommt Recht: Die Werbeaussage eines Legal-Tech-Portals „kostenlos Bußgeld los“ hat der Deutsche Anwaltverein gerichtlich vom LG Hamburg überprüfen lassen: Das Gericht stufte die Werbeaussagen des Legal-Tech-Portals als irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des UWG ein und verurteilte den Anbieter auf Unterlassung. Damit könnte das Urteil dazu beitragen, irreführender Werbung nicht-anwaltlicher Rechtsdienstleister künftig besser entgegentreten zu können. (aus: ZAP 22/2017; Quelle: DAV)