Glaubwürdigkeit ist eines der Mittel zur Mandantenbindung. Überlegen Sie daher gut, welche Taktik Sie einsetzen, wenn es darum geht, Mandanten zu vertrösten, sollte es bei Ihnen zu zeitlichen Engpässen kommen.
Beispiel: Ein Mandant ruft wiederholt in der Kanzlei an, mit der Bitte um zeitnahe Erledigung seiner Sache durch den Rechtsanwalt, wie zuvor abgesprochen. Ihr Mitarbeiter/Ihre Mitarbeiterin notiert auch beim vierten Mal Name und Telefonnummer für den angeblich bald erfolgenden Rückruf, der wiederholt auf sich warten lässt. Der Mandant bemerkt nun die Hinhaltetaktik und ist entsprechend genervt oder wütend.
Kommt so etwas öfter vor, geht dies zu Lasten Ihrer Glaubwürdigkeit, und der Mandant sucht sich ggf. einen anderen Rechtsanwalt. Also Vorsicht: Seien Sie besser ehrlich, wenn Sie einen Auftrag nicht schaffen können und geben Sie eine passende Information weiter, wann Ihr Mandant mit der Erledigung rechnen kann. So vermeiden Sie Frust, Mandantenfluktuation und sichern Ihre Glaubwürdigkeit.