Ergebnisse zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts

Experten-Vorlage: Die vom BMJV in 2018 beauftragte Arbeitsgruppe Sorge- und Umgangsrecht, insb. bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ hat im Oktober ihre Thesen vorgelegt: Dazu zählen neue Regelungen zur Verteilung der elterlichen Sorge, Umgangsrechte auch für Dritte, neue Vorschläge zur Ausgestaltung des Wechselmodells, Berücksichtigung des Kindeswillens und vieles mehr. Möchten Sie mehr über die Hintergründe erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen den Auszug aus dem Bericht zur Lektüre! (aus: ZAP 23/2019; Quelle: BMJV)