Erste BGH-Entscheidung zum neuen Syndikusrecht

Niederlage der Deutschen Rentenversicherung: Die fachliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit eines Syndikusanwalts kann durch betriebsinterne Regelungen einer Branche, die auch jeder externe Anwalt zu beachten hätte, nicht beeinträchtigt werden. Vielmehr darf der Arbeitgeber solche Vorgaben machen. So der BGH in seinem Beschluss vom 1.8.2017 (AnwZ (Brfg) 14/17) – der ersten höchstrichterlichen Entscheidung seit dem seit 2016 geltenden neuen Recht zum Syndikusanwalt. (aus: ZAP 19/2017; Quelle: BGH)