Erster Sicherheitsdialog zum beA

Wenig Neues: Der sog. beAthon, eine Art Workshop, auf dem unter Mitwirkung unabhängiger externer Fachleute die aktuellen Probleme und Lösungsmöglichkeiten erörtert werden sollten, fand statt – allerdings ohne den Dienstleister der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der seine Beteiligung verweigerte. Am Ende des Treffens sicherte die BRAK zu, dass eine Überprüfung der festgestellten Probleme in der neuen beA-Version Gegenstand des Sicherheitsgutachtens des von der BRAK beauftragten Gutachters sein werde. Dieses Gutachten werde Grundlage einer Entscheidung der BRAK über eine Wiederinbetriebnahme des beA sein. Es bleibt dabei: Die BRAK wird erst dann das beA wieder in Betrieb nehmen, wenn alle relevanten Sicherheitsfragen geklärt sind. Ein konkreter Zeitpunkt konnte nicht genannt werden. (aus: ZAP 4/2018; Quelle: BRAK/DAV)