Mehrausgaben zugunsten der Justiz: Die Planung des Bundeshaushalts für 2020 sehen eine beträchtliche Steigerung der Ausgaben für die Justiz um rd. 17 Mio. € mehr als in 2019 vor. Dies kommt vor allem den Personalausgaben zugute: Besonders profitieren die Generalbundesanwaltschaft, der Bundesgerichtshof (BGH) sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Hat demgegenüber der Etat des Verbraucherschutzes hier das Nachsehen?Mehrausgaben zugunsten der Justiz: Die Planung des Bundeshaushalts für 2020 sehen eine beträchtliche Steigerung der Ausgaben für die Justiz um rd. 17 Mio. € mehr als in 2019 vor. Dies kommt vor allem den Personalausgaben zugute: Besonders profitieren die Generalbundesanwaltschaft, der Bundesgerichtshof (BGH) sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Hat demgegenüber der Etat des Verbraucherschutzes hier das Nachsehen? Erfahren Sie, welche „Gewinner“ und welche „Verlierer“ die Haushaltsplanung für 2020 zur Konsequenz haben könnte! (aus: ZAP 17/2019; Quelle: Bundestag)