Klagerecht für qualifizierte Einrichtungen: Das EU-Parlament hat Ende März einen Richtlinienvorschlag über Verbandsklagen – COM (2018) 184 – in erster Lesung mit deutlicher Mehrheit angenommen. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass sog. qualifizierte Einrichtungen zwar auf Unterlassung und Abhilfe klagen, nicht jedoch einen Beschluss zur Feststellung einer Rechtsverletzung erwirken können. Um Klagemissbrauch zu vermeiden, werden zudem enge Kriterien für die Benennung der „qualifizierten Einrichtungen“ benannt. Die Klagebefugnis läge somit nicht bei Anwaltskanzleien. Weiterhin ist vorgesehen, dass sich die Bindungswirkung von Urteilen auch zugunsten der Unternehmen erstreckt. Anders als das EU-Parlament hat der Rat der EU allerdings noch keine Position zu dem Richtlinienvorschlag bezogen. Somit wird das Gesetzgebungsverfahren nun nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode behandelt werden können, sondern in die nächste Legislaturperiode übergehen. (aus: ZAP 8/2019; Quelle: DAV)