EU will Verbraucher-Sammelklagen einführen

Verbesserung des Verbraucherschutzes: Die EU-Kommission hat am 11. April das lange angekündigte GesetzgebungspaketNew Deal for Consumers“ vorgelegt. In einer Überarbeitung der Unterlassungsklagenrichtlinie wird vorgeschlagen, dass konkret definierte, qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherverbände nun auch auf Unterlassung oder Schadensersatz gerichtete Sammelklagen für Verbraucher einreichen können. Für Unterlassungsansprüche und einfache Schadensfälle wäre dann kein Mandat des Verbrauchers mehr erforderlich. Bei Fällen mit komplexer Bestimmung des individuellen Schadens könnte eine gerichtliche Feststellung der Haftung des Unternehmers erwirkt werden, auf die sich der Verbraucher in seinem Folgeverfahren berufen kann. (aus: ZAP 10/2018; Quelle: DAV)