EuGH: Ausgleichsanspruch bei Anschlussflug außerhalb der EU

Anwendung der EU-Verordnung über Fluggastrechte: Ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Flugs besteht auch bei Reisen in einen Drittstaat mit Zwischenlandung außerhalb der EU. Ein Wechsel des Fluggeräts bei der Zwischenlandung ändert nichts daran, dass zwei oder mehr Flüge, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, als ein einziger Flug mit Anschlussflügen anzusehen sind. (EuGH, Urt. v. 31.5.2018 – C-537/17, ZAP EN-Nr. 335/2018, aus: ZAP 12/2018)