EuGH: Fluggastverspätung wegen Treibstoffs auf der Startbahn

Fluggastbeförderung: Liegen im Vorhandensein von Treibstoff auf der Flughafenrollbahn „außergewöhnliche Umstände“ vor, auf die sich eine Fluggesellschaft bei Inanspruchnahme berufen kann? Mit diesem Urteil trifft der EuGH eine weitere Entscheidung zu Schadenersatzansprüchen bei der Fluggastbeförderung. Der EuGH stellt aber auch klar, dass diese Entlastung der Fluggesellschaft nur gilt, wenn der ausgetretene Treibstoff nicht von einem Flugzeug des Flugunternehmen selbst stammt. (EuGH, Urt. v. 26.6.2019 – C-159/18, aus: ZAP 14/2019)