EuGH: HOAI europarechtswidrig

EuGH kippt die Mindestgebühren für Architekten und Ingenieure: Der EuGH sieht mit aktuellem Urteil vom 4.7.2019 (C-377/17) in den Regelungen der Mindest- und Höchstgebühren für Architekten und Ingenieure (HOAI) einen Verstoß gegen das Unionsrecht. Nach Ansicht des Gerichts hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs.3 RL 2006/123 verstoßen. Der Zugang zu den Planungsleistungen sei gerade nicht bestimmten Berufsträgern vorbehalten und damit verfolge die Bundesrepublik das Ziel der Qualitätssicherung nicht in „kohärenterArt und Weise. Welche Bedeutung diese Entscheidung für die Anpassung der HOAI, aber auch für weitere berufsrechtliche Regelungen hat, bleibt abzuwarten. (EuGH, Urt. v. 4.7.2019 – C-377/17, aus: ZAP 15/2019)