EuGH: Illegales Filesharing durch Familienmitglieder

Urheberrechtsverletzung: Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, kann sich nicht dadurch von der Haftung befreien, indem er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war. Die Rechtsinhaber müssen über einen wirksamen Rechtsbehelf oder über Mittel verfügen, die es den zuständigen Gerichten ermöglichen, die Erteilung der erforderlichen Auskünfte anzuordnen. (EuGH, Urt. v. 18.10.2018 – C-149/17, aus: ZAP 21/2018)