EuGH: Kein Anspruch auf „humanitäres Visum“ auf der Grundlage von EU-Recht

Asyl- und Aufenthaltsrecht: Es ist eine Frage des nationalen Rechts, ob Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen aus humanitären Gründen Visa oder Aufenthaltstitel für einen langfristigen Aufenthalt erteilen müssen. Die Mitgliedstaaten der EU sind nach dem Unionsrecht nicht verpflichtet, Personen, die sich in ihr Hoheitsgebiet begeben möchten, um dort Asyl zu beantragen, ein humanitäres Visum zu erteilen. (aus: ZAP 7/2017)