EuGH: Kfz-Haftpflichtversicherung

Entschädigung bei Brand eines abgestellten Fahrzeugs: Den Begriff der „Verwendung eines Fahrzeugs“ hat der EuGH nun als einen autonomen Begriff des Unionsrechts definiert. Er ist der Auslegung durch einzelne Mitgliedsstaaten im Wege des Ermessens nicht mehr zugänglich. Auch Fahrzeuge, die in einer Garage mehr als 24 Stunden parkend Feuer fangen und Schäden am Gebäude verursachen, entsprechen damit künftig der Subsumtion als „Beförderungsmittel“ i.S.d. EU-Richtlinie über die KFZ-Haftpflichtversicherung (RL 2009/103/EG). Der Europäische Gerichtshof betont zugleich, dass mit seiner Entscheidung der Opferschutz gestärkt werden solle. (EuGH, Urt. v. 20.6.2019 – C-100/18, aus: ZAP 13/2019)