EuGH: Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederheirat

Diskriminierungsverbot: Der katholische Chefarzt eines katholischen Krankenhauses hatte gegen seine Kündigung geklagt, die erfolgt war, weil er nach Scheidung von seiner ersten Ehefrau seine neue Lebensgefährtin heiratete. Der EuGH führte in dem Vorabentscheidungsersuchen aus, dass das in der Charta der Grundrechte der EU niedergelegte Verbot jeder Art von Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts zwingenden Charakter hat und schon für sich allein dem Einzelnen ein Recht verleiht und als solches geltend gemacht werden kann. Das BAG muss nun prüfen, ob das nationale Recht einer mit EU-Recht im Einklang stehenden Auslegung zugänglich ist. (EuGH, Urt. v. 11.9.2018 – C-68/17, aus: ZAP 19/2018)