EuGH: Kündigungsschutz von Schwangeren bei Massenentlassungen

Besonderer Kündigungsschutz: Die Richtlinie 92/85/EWG v. 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen (ABl 1992, L 348, S. 1) steht einer nationalen arbeitsrechtlichen Regelung nicht entgegen, wonach die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin aufgrund einer Massenentlassung zulässig ist. Jedoch verlangt die Richtlinie, dass der Arbeitgeber (a) die nicht in der Person der schwangeren Arbeitnehmerin liegenden Gründe schriftlich darlegt, aus denen er die Massenentlassung vornimmt (nämlich wirtschaftliche, technische oder sich auf Organisation oder Produktion des Unternehmens beziehende Gründe), und (b) der betroffenen Arbeitnehmerin die sachlichen Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer nennt. (EuGH, Urt. v. 22.2.2018 – C-103/16; aus: ZAP 8/2018)