Ankauf von Staatsanleihen: Das Programm PSPP (Public Sector Asset Purchase Programme) der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Es geht nicht über das Mandat der EZB hinaus und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung. Die Durchführung dieses Programms hat nicht die gleiche Wirkung wie der Ankauf von Anleihen an den Primärmärkten und nimmt den Mitgliedstaaten nicht den Anreiz, eine gesunde Haushaltspolitik zu verfolgen. Nähme man der EZB die Möglichkeit, ein solches Programm durchzuführen, dann wäre es ihr in der Praxis nicht mehr möglich, die Stabilisierung der Geldpolitik so zu verfolgen, wie es ihr durch die Verträge zur Erreichung der Ziele der Geldpolitik aufgegeben ist. Die Entscheidung erging auf Vorlage des BVerfG. Wie bereits in seiner Entscheidung zum sog. OMT-Programm der EZB zu den Offenmarktgeschäften stärkt der EuGH mit dem aktuellen Urteil die Kompetenzen der Bank zur Sicherung der Währungsstabilität. (EuGH, Urt. v. 11.12.2018 – C-493/17, aus: ZAP 2/2019)