EuGH: Wirksamkeit von Schiedsklauseln bei Investitionsschutzabkommen

Beeinträchtigung des Unionsrechts: Die Slowakei und die Niederlande haben mit dem Abschluss des Abkommens zur Förderung und zum Schutz von Investitionen (Bilateral Investment Treaty – BIT) einen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten geschaffen, der nicht sicherzustellen vermag, dass über diese Streitigkeiten ein zum Gerichtssystem der Union gehörendes Gericht befindet. Nur ein solches Gericht ist aber in der Lage, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten. Unter diesen Umständen beeinträchtigt die im BIT enthaltene Schiedsklausel die Autonomie des Unionsrechts und verstößt daher gegen Art. 18, 267 und 344 AEUV. Hinweis: Das Verdikt des EuGH zu den Schiedsklauseln hat erhebliche Bedeutung in der EU, weil es derzeit 196 gleichlautende oder ähnliche Investitionsschutzabkommen zwischen den Staaten der EU gibt, die nach dieser Entscheidung faktisch „gekippt“ sind. (aus: ZAP 7/2018)