EuGH: Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren

Inländischer Wohnsitz: Der EuGH hat entschieden, dass die Option, eine Zahlung per SEPA-Lastschrift vorzunehmen, nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden darf. Hintergrund der Entscheidung war die Praxis der Deutschen Bahn, die über eine Klausel auf ihrer Website nur solche Zahlungen via Lastschrift erlaubte, wenn der Zahlende seinen Wohnsitz in Deutschland hat. (EuGH, Urt. v. 5.9.2019 – C 28/18, aus: ZAP 19/2019)