Existenzminimumbericht vorgelegt

Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts: Im kommenden Jahr 2019 beträgt das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden 9.168 € jährlich und steigt in 2020 auf 9.408 €. Bei Ehepaaren wird der Wert für 2020 mit 15.540 € angegeben. Dies weist der von der Bundesregierung kürzlich vorgelegte 12. Existenzminimumbericht aus. Er ist alle zwei Jahre zu erstellen und hat zum Ziel, die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern zu bestimmen. Damit kommt er der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach, dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest so viel zu belassen, wie dieser zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und – unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG – desjenigen seiner Familie bedarf. (aus: ZAP 24/2018; Quelle: Bundesregierung)