Förster, Erbrechtliche Gestaltungsmittel in Verfügungen von Todes wegen

Nachlass zu Lebzeiten regeln: Bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen stehen dem Erblasser eine Fülle von Gestaltungsmitteln (u.a. Testament, Vermächtnis, Erbvertrag) zur Verfügung. Diese Gestaltungsmittel sowie ihre gesetzlichen Grenzen werden unter besonderer Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung in diesem Beitrag im Überblick dargestellt. (aus: ZAP 18/2017)