Forderung nach einer Reform des Abstammungsrechts

Leistungsanspruch für künstliche Befruchtung: Gesundheits- und Rechtsexperten fordern eine Reform des Abstammungsrechts und damit auch der Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Derzeit gebe es nur fragmentarische und unzureichende Regelungen, obgleich diese Fragestellungen enorme praktische Bedeutung hätten und sich auf viele Rechtsgebiete erstreckten, erklärten Fachleute anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags Ende November zum Thema künstliche Befruchtung. Zudem müsse das Kindeswohl stärker in den Blickpunkt rücken. Konkret ging es um mehrere aus den Kreisen der Opposition eingebrachte Anträge mit dem Ziel, die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung auf unterschiedliche Paarkonstellationen, wie z.B. eingetragene Lebenspartnerschaften oder nichteheliche Lebenspartnerschaften, auszuweiten. (aus: ZAP 24/2018; Quelle: Bundestag)