Neues zum Unterhaltsverfahren: Lesen Sie, wie für die weitere Zulässigkeit eines Unterhaltsverfahrens bei Obhutsverlust eines Elternteils zu unterscheiden ist. Trat dieser Elternteil als Verfahrensstandschafter oder gesetzlicher Vertreter seines Kindes auf? Während im Falle der Verfahrensstandschaft die Zulässigkeit des weiteren Verfahrens in Gänze infrage steht, hat im Fall der gesetzlichen Vertretung der Obhutsverlust nur Auswirkungen auf Begründetheitsebene. (aus: ZAP 11/2019)