Für und Wider der Einführung einer Verbandsklage in der EU

Richtlinienvorschlag der EU-Kommission: Deutschland hat mit der soeben eingeführten Musterfeststellungsklage einen Sonderweg innerhalb der EU bei der kollektiven Wahrnehmung von Verbraucherrechten beschritten. Dort wird schon seit einiger Zeit über die Etablierung einer Verbandsklage nachgedacht; inzwischen hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag, der noch heftig umstritten ist, vorgelegt. Anfang November fand auf Einladung des NRW-Justizministers Biesenbach und des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Ulrich Wessels in der Vertretung des Bundeslands bei der EU in Brüssel eine Podiumsdiskussion zum Thema Verbandsklagen statt. Repräsentanten der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Verbraucherorganisation und eines international agierenden Unternehmens diskutierten mit den beiden Gastgebern das Für und Wider des Kommissionsvorschlags. Die sehr unterschiedlichen Auffassungen der Podiumsteilnehmer nahm Biesenbach in seinem Grußwort treffend vorweg: „So unterschiedlich die Auffassungen in diesem Bereich auch sein mögen, eines dürfte völlig klar sein: Wer das Recht bricht, darf hieraus keinen Gewinn ziehen!“ Zum Abschluss resümierte Wessels: „Die Verbandsklage ist ein sehr wichtiges Thema: Es betrifft Verbraucher, Anwaltschaft und Justiz gleichermaßen. Der heutige Abend hat gezeigt, dass es nicht leicht werden wird, die betroffenen Interessen zu einem gerechten Ausgleich zu bringen.“ (aus: ZAP 22/2018; Quelle: BRAK)