Geplante Prozesskostenhilfe-Änderung

Experten-Diskussion über die PKH-Reform: Im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz wurde im Oktober über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/19 über die Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte im Strafverfahren diskutiert: Damit sollen die Mindestvorschriften über das Recht auf Prozesskostenhilfe bei der Umsetzung in deutsches Recht neu festgelegt werden. Vertreter des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sehen in der Gesetzesvorlage einen Rückschritt zum vorherigen Referentenentwurf und übten Kritik an der nun neu vorgesehenen Antragstellung des Beschuldigten auf anwaltliche Beiordnung. Lesen Sie hier, welche Bedenken oder Erwartungen die Vertreter der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, der Staatsanwaltschaft und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) mit Blick auf die geplante Neuregelung der Prozesskostenhilfe (PKH) haben. (aus: ZAP 22/2019; Quelle: Bundestag)