Gesetz gegen die Umgehung der Grunderwerbssteuer geplant

Gesetzentwurf: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Entwurf für ein Gesetz gegen missbräuchliche Gestaltungen bei der Grunderwerbssteuer vorgelegt. Damit soll u.a. verhindert werden, dass Investoren im Rahmen sog. Share Deals die Grunderwerbssteuer umgehen können. Zahlreiche Regelungen betreffen die Anteilseignerwechsel – ferner soll die Vorbehaltensfrist gem. § 6 Grunderwerbssteuergesetz auf 15 Jahre verlängert werden. Die Bundesregierung begründet ihren Vorstoß mit damit, dass es immer wieder bei hochpreisigen Immobilientransaktionen durch bestimmte Gestaltung möglich sein, die Grunderwerbssteuer zu umgehen – hier haben jedoch die Steuerzahler das Nachsehen. (aus: ZAP 20/2019; Quellen: Bundesregierung)