Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG): Das Bundeskabinett hat das neue GEIG beschlossen. Im Vordergrund steht dabei die Förderung des Ladens von Elektro-Fahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei täglichen Besorgungen. Das GEIG unterscheidet zwischen Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen (diese müssen bereits entsprechende Installationsvorrichtungen vorhalten) und Nicht-Wohngebäuden (hier ist bereits ab fünf Stellplätzen die Vorrichtung zu installieren). Das Gesetz sieht aber auch Ausnahmen für kleinere Unternehmen und Bestandsgebäude vor. Welche Förderprogramme die Bundesregierung zur Flankierung des neuen Gesetzes vorsieht, lesen Sie im Anwaltsmagazin! (aus: ZAP 7/2020; Quelle: Bundesregierung)