Goldkamp, Akteneinsicht beim Gegner? Die Urkundenvorlegung nach § 142 ZPO

Prozessrechtler aufgepasst: Die Urkundenvorlegung im Zivilprozess ist ein oft unterschätztes, aber sehr praxisrelevantes Instrument, um einen Sachverhalt aufzuklären. Das Gericht soll sich möglichst früh einen umfassenden Überblick über den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalt verschaffen können. Der Beitrag vermittelt das nötige Wissen, um die Urkundenvorlegung sinnvoll und für die eigene Partei gewinnbringend im Zivilprozess einzusetzen. Sie erhöht die Faktenbasis und damit die Qualität der gerichtlichen Entscheidung, aber kann auch einer Partei mit Mitteln aus der Sphäre des Gegners zum Sieg verhelfen. (aus: ZAP 7/2019)Prozessrechtler aufgepasst: Die Urkundenvorlegung im Zivilprozess ist ein oft unterschätztes, aber sehr praxisrelevantes Instrument, um einen Sachverhalt aufzuklären. Das Gericht soll sich möglichst früh einen umfassenden Überblick über den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalt verschaffen können. Der Beitrag vermittelt das nötige Wissen, um die Urkundenvorlegung sinnvoll und für die eigene Partei gewinnbringend im Zivilprozess einzusetzen. Sie erhöht die Faktenbasis und damit die Qualität der gerichtlichen Entscheidung, aber kann auch einer Partei mit Mitteln aus der Sphäre des Gegners zum Sieg verhelfen. (aus: ZAP 7/2019)