Gottwald, Legitimation des Erben gegenüber der Bank des Erblassers

Zugriff des Erben auf das Bankguthaben: Der Beitrag zeigt auf, welche Möglichkeiten der Erbe im Einzelnen für eine sichere und kostengünstige Legitimation gegenüber der Bank hat. Ziel der anwaltlichen Beratung ist es, dem Erben, Ihrem Mandanten, baldmöglichst nach Eintritt des Erbfalls den Zugriff auf das zum Nachlass gehörende Bankguthaben zu verschaffen. (aus: ZAP 13/2017)