Der 1. August naht und damit beginnt das erste Ausbildungsjahr für die künftigen Rechtsanwaltsfachangestellten. Pünktlich zum Start der neuen Auszubildenden in ihren neuen Lebensabschnitt sollten auch „alte Hasen“ im Bereich Ausbildung gut vorbereitet sein. Ist ein Arbeitsplatz für den/die Auszubildende eingerichtet? Stehen ein Blumengruß zur Begrüßung und vielleicht auch ein Schokoladenpräsent zur Nervenstärkung bereit? Haben Sie in Ihrer Kanzlei einen „Paten“ oder einen Ansprechpartner festgelegt, der sich, gerade in den ersten Tagen besonders intensiv, die Zeit nehmen wird, das neue Kanzleimitglied zu begleiten? Liegt der kanzleieigene (betriebliche) Ausbildungsplan vor und haben Sie die ersten Lernziele mit dem/der Auszubildenden schon erörtert? Wenn nein, dann los – es lohnt sich! Denn guter, selbst ausgebildeter Nachwuchs ist in Zeiten des bestehenden Fachkräftemangels in der Rechtsdienstleistungsbranche Gold wert und sichert Ihren Kanzleierfolg der nächsten Jahre!