KI im Rechtsberatungsmarkt: Eine Expertengruppe der EU-Kommission hat sich seit Sommer 2018 mit offenen Haftungsfragen beim Einsatz von KI befasst, um u.a. die Frage zu beantworten, ob das derzeitige EU-Recht noch ausreicht, um einen Grundschutz für Schäden zu garantieren, oder ob Handlungsbedarf besteht. In dem nun vorliegenden Bericht der Expertengruppe gibt es zwei grundlegende Ansätze: die verschuldensunabhängige oder die fehlerbasierte Haftung. Was bedeutet dies für Personen, die KI-Anwendungen führen – was für Hersteller von Produkten oder digitalen Inhalten? Wie könnten künftig Opfer von Schäden durch neue Technologien besser geschützt werden? Weitere Erläuterungen dazu lesen Sie im Anwaltsmagazin! (aus: ZAP 3/2020; Quelle: Red.)