Nützliche Arbeitshilfe: Auch diesmal gibt es wieder Tipps rund um die Terminsgebühr – u.a. zur Berücksichtigung von Wartezeiten bei der Bemessung der Terminsgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren (LSG Schleswig-Holstein) sowie hinsichtlich der Frage, ob eine Nachfestsetzung zulässig ist bzw. in welcher Höhe dem Prozessbevollmächtigten des Klägers die Terminsgebühr anfällt, wenn in dem Verhandlungstermin der Gegner säumig ist (OLG Frankfurt). Ein weiterer Fall beschäftigt sich mit der Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen (OLG Hamburg) bzw. ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen materiell-rechtliche Einwendungen – z.B. eine Aufrechnungserklärung – im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen sind (OLG Hamm). Zuletzt geht der Autor der in der Praxis häufigen Frage nach, welche Fristen im Verfahren auf Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung zu berücksichtigen sind bzw. wann Erinnerungen gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle verwirkt sind. (aus: ZAP 23/2017)