Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte

Nützliche Arbeitshilfe: Diesmal gibt es Tipps zum Gegenstandswert bei Kontenpfändung, in denen dargelegt wird, nach welchem Gegenstandswert sich die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG des Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers, der für seinen Mandanten einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, berechnet. Des Weiteren werden die im Kostenfestsetzungsverfahren möglichen Probleme, die auftreten können, wenn in einem gestellten Kostenfestsetzungsantrag einige Kostenpositionen vergessen worden sind, erläutert: Wann ist in diesen Fällen eine Nachfestsetzung möglich? In einem letzten Teil geht es um die Terminsgebür für Besprechungen: Hier stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, ob diese Gebühr im Einzelfall tatsächlich entstanden ist. Alle Gebührentipps werden anhand neuerer Rechtsprechung dargestellt und erörtert. (aus: ZAP 15/2018)