Nützliche Arbeitshilfe: Diesmal gibt es Tipps zur Berechnung von Auslagen, zur Ablehnung eines Sachverständigen und zur Terminsgebühr im schriftlichen Vergleich im sozialgerichtlichen Verfahren. Des Weiteren ist in der Praxis häufig umstritten, ob Privatgutachtenkosten von der im Rechtsstreit unterlegenen Partei zu erstatten sind. Diese Frage hat insbesondere deshalb große praktische Bedeutung, weil die Privatgutachtenkosten nicht selten die übrigen Kosten des Rechtsstreits übersteigen – dargestellt werden zu dieser Problematik die vom BGH entwickelten Grundsätze seiner Rechtsprechung. In einem letzten Teil geht es um Vorschussanforderung des Gerichtsvollziehers. Alle Gebührentipps werden anhand neuerer Rechtsprechung dargestellt und erörtert. (aus: ZAP 4/2019)