Nützliche Arbeitshilfe: Diesmal gibt es Tipps rund um die Terminsgebühr: Zum einen geht es dabei um das Verfahren der einstweiligen Anordnung bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und zum anderen wird die Frage geklärt, ob die Terminsgebühr auch ohne Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils anfällt. Weitere Tipps erhalten Sie hinsichtlich des Verfahrenswertes einer einstweiligen Anordnung vor dem Familiengericht. Aufmerksam gemacht wird zudem auf die Gefahr, in der sich mancher Rechtsanwalt meist unwissentlich befindet: die Kostenlast des vollmachtlosen Vertreters. (aus: ZAP 13/2017)