Beiordnungsvoraussetzungen, Verteidigerauswahl und Rücknahme der Bestellung: Der Beitrag stellt die für den Strafverteidiger praxisrelevanten Neuregelungen durch das am 24.8.2017 in Kraft getretene „Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens“ sowie die von Juli 2015 bis Mitte Juli 2018 ergangene Rechtsprechung zu Fragen der notwendigen Verteidigung dar. So verschaffen Sie sich schnell einen Überblick über die in diesem Zeitraum ergangenen Entscheidungen und erhalten für die Fälle, in denen um die Beiordnung oder deren Fortbestand gekämpft werden muss, die eine oder andere Argumentationshilfe. (aus: ZAP 16/2018)