Was Sie über befristete Arbeitsverträge wissen sollten: Der Anteil befristeter Arbeitsverträge an den Neueinstellungen in Deutschland lag im Jahr 2016 mit 1,6 Mio. befristeten Stellen oder rund 45 % der neu eingestellten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bei Arbeitnehmern sowohl jüngeren, mittleren als auch höheren Alters durchgehend hoch. Dementsprechend hoch ist auch die Zahl arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Holthausen zeigt mögliche Haftungsfallen auf und gibt – ausgerichtet an der aktuellen BAG-Rechtsprechung des Siebten Senats – praxisrelevante Hinweise, um die im arbeitsrechtlichen Mandat typischen Rechts- bzw. Rechtsanwendungsfehler zu vermeiden. (aus: ZAP 20/2017)