Horst, Auswirkungen der Elektromobilität im Wohnungseigentums- und Mietrecht

Realitätscheck Elektromobilität im Miet- und WEG-Recht: Zurzeit existiert nur eine sehr dünne und lückenhafte Versorgung mit Stromtankstellen, und es existieren noch keine Ansprüche zwischen Mietern und Vermietern auf die Ausstattung von Garagen und Stellplätzen mit Stromtankstellen; dies ebenso wenig im Wohnungseigentumsrecht. Der Gesetzgeber möchte zur Förderung der Elektromobilität einen Anspruch unter Wohnungseigentümern sowie zwischen Mieter und Vermieter auf Duldung der Herstellung von Einrichtungen (Stromversorgung, Ladestationen u.a.) schaffen – dieser Beitrag zeigt auf, wie die momentane Rechtslage aussieht. (aus: ZAP 19/2017)