Juristinnen kritisieren Männerquote bei Staatsanwälten

Geänderte Einstellungspraxis: Anlass für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) für seine Kritik war die geänderte Einstellungspraxis bei der Hamburger Staatsanwaltschaft. Weil dort männliche Staatsanwälte unterrepräsentiert sind, soll bei Einstellungen Männern Vorrang gewährt werden, sofern sie die gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wie ihre weiblichen Mitbewerber aufweisen. Eine Unterrepräsentanz, die nicht aus struktureller Benachteiligung resultiere, entspreche jedoch nicht den Anforderungen des Art. 3 Abs. 2 GG, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. So hätten männliche Examensabsolventen in anwaltlichen Großkanzleien und in der Privatwirtschaft bei vergleichbarer Qualifikation erheblich bessere Einstellungschancen. Der Staat müsse – auch in Anbetracht der noch immer geltenden klassischen Rollenverteilung – ein Interesse daran haben, dass die für die nachwachsende Generation vorrangig zuständigen Frauen nicht benachteiligt würden. (aus: ZAP 14/2018; Quelle: djb)