Alljährlich werden viele hunderttausende Weihnachtskarten an Geschäftspartner und Mandanten verschickt. Besonders Mitte Dezember scheint die Kanzleipost kaum mehr aus etwas anderem als Postkarten zu bestehen. Aus dieser Masse hervorzustechen ist nicht einfach. Wer auf die klassische Weihnachtskarte nicht verzichten möchte, kann den Zeitpunkt des Versands einfach verändern: Verschieben Sie den Versand auf einen Termin deutlich vor dem 1. Dezember. Oder verschicken Sie Ihre Post erst in der ersten Januarwoche – als Neujahrsgruß. Besonders auffällig und vor allem dauerhaft wirksam ist der Versand von individualisierten Adventskalendern. Wem der Aufwand zu hoch ist, kann auch bei Mandanten und Geschäftspartnern damit punkten, wenn statt Karten ein karitativer Zweck gefördert wird. Ein entsprechender Hinweis in E-Mails oder Kanzleipost ist schnell integriert und sehr wirkungsvoll.