BVerfG: Durchsuchung von Kanzleiräumen und Beschlagnahme im Rahmen des Dieselskandals

Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei: Es verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, dass die Fachgerichte mit der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur § 160a Abs. 1 S. 1 StPO, nach dem eine Ermittlungsmaßnahme unzulässig ist, die sich gegen einen Rechtsanwalt richtet und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die dieser das Zeugnis verweigern dürfte, im Bereich der Beschlagnahme (§ 94 StPO) bzw. der dieser vorausgehenden Sicherstellung zur Durchsicht nicht für anwendbar gehalten haben. Von Verfassungs wegen ist es nicht geboten, den absoluten Schutz des § 160a Abs. 1 S. 1 StPO auf den Bereich der Durchsuchungen einschließlich der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht und auf Beschlagnahmen von Mandantenunterlagen eines Rechtsanwalts auszudehnen. (BVerfG, Beschl. v. 27.6.2018 – 2 BvR 1287/17 u.a., aus: ZAP 14/2018)