Neue Statistik: Die 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und die Rechtsanwaltskammer beim BGH verzeichneten zum 1.1.2018 insgesamt 165.857 Mitglieder, davon 164.656 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Anstieg um 0,18 %. Damit bestätigt sich der Trend der vergangenen Jahre, in denen der Zuwachs stets abgenommen hatte. Von 2016 auf 2017 hatte sich die Anzahl der Mitglieder noch um 0,42 % erhöht. Zum 1.1.2015 war der Zuwachs erstmals auf unter 1 % gefallen. Die größte Rechtsanwaltskammer ist weiterhin München mit 21.665 Mitgliedern, die kleinste ist Zweibrücken mit 1.433 Mitgliedern. Besonders interessant ist dabei, dass die sieben größten Rechtsanwaltskammern, mit über 10.000 Mitgliedern insgesamt, jetzt 62,9 % aller Rechtsanwälte vertreten (104.407 von 165.857), die übrigen 17 regionalen Kammern dagegen nur die restlichen 37,1 %. (aus: ZAP 8/2018)