Kaum Prozesskostentragung durch verurteilte Straftäter

Staat bleibt auf Verfahrenskosten sitzen: Wird ein Straftäter rechtskräftig verurteilt, muss er i.d.R. die Kosten für den Gerichtsprozess übernehmen. Doch die Gelder bleiben häufig aus, verurteilte Straftäter zahlen in vielen Fällen keine Prozesskosten. Das meldeten kürzlich mehrere Zeitungen unter Berufung auf eine interne Finanzkostenabschätzung des Bundesjustizministeriums. Nur etwa 20 % der vom Staat gezahlten Pflichtverteidigerkosten würden später von den Verurteilten zurückgezahlt, hieß es dort. In den allermeisten dieser Fälle haben die verurteilten Straftäter einfach nicht genug Geld, um ihren Erstattungspflichten nachzukommen. In der Konsequenz bleibt dann der Staat auf den Verfahrenskosten sitzen. (aus: ZAP 19/2018)