Keine Briefpost mehr von den hessischen Sozialgerichten

Schriftsätze ausschließlich über das beA: In den Verfahren vor den hessischen Sozialgerichten muss ab sofort ausschließlich das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für die Zustellung genutzt werden. Das teilte die Pressestelle des LSG Darmstadt mit. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Bundesrechtsanwaltskammer am 3. September das beA wieder in Betrieb genommen habe. Damit seien nunmehr alle rund 170.000 deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für elektronische gerichtliche Zustellungen erreichbar. Da sie berufsrechtlich zur Nutzung des beA verpflichtet seien, müssten sie diese Form der Zustellungen nun gegen sich gelten lassen, so die Mitteilung. Künftig gebe es weder Briefpost noch Telefaxe von der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit. Rechtanwälte sollten daher ihren elektronischen Briefkasten im Blick haben. (aus: ZAP 22/2018; Quelle: LSG Darmstadt)