„Kleine BRAO-Reform“ bringt viele Änderungen im Berufsrecht

Neben der allgemeinen Fortbildungspflicht soll auch der Begriff der „weiteren Kanzlei“ eingeführt, die Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern modernisiert, eine verbindliche Nutzungspflicht für das „beA“ gesetzlich vorgeschrieben und die zulässige Gestaltung des Geschäftspapiers von Anwaltsnotaren neu geregelt werden. In aller Kürze Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie.