Kleine BRAO-Reform wohl ohne Fortbildungsverpflichtung

Was lange währt…: Nachdem der in verschiedenen Punkten strittigen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie… mehrfach vertagt wurde, ist die sog. kleine BRAO-Reform am 23. März im Bundeskabinett beschlossen worden – Ende März muss jetzt noch der Bundesrat zustimmen. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf ist das jetzige Gesetzespaket deutlich schlanker und enthält insb. Klarstellungen für Syndikusrechtsanwälte, für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt. (aus: ZAP 7/2017)