Konsequente Abrechnungspraxis sichert die Kanzleiliquidität

Gibt es in Ihrer Kanzlei verbindliche Regelungen zur Abrechnung von Aufträgen? Wenn nein, sollten Sie welche einführen, um dafür zu sorgen, dass Ihre Kanzlei so weit wie möglich über einen regelmäßigen Zufluss von Honoraren verfügen kann. Stellen Sie Regeln auf, dass z.B. jedes RVG-Mandat erst nach Eingang eines Vorschusses bearbeitet oder zumindest sofort nach Anfall einer Gebühr diese auch abgerechnet wird. Werden Sie nur im Notfall ohne Gerichtskostenvorschuss tätig. Sie sind nicht die Bank Ihrer Mandanten! Zu hohe Auslagenbeträge schmälern letztendlich Ihre Liquidität.

Rechnen Sie nach Stunden ab und installieren Sie feste Rechnungsläufe. So kann z.B. am Ende eines Monats in jedem Mandat festgestellt werden, welche Stunden angefallen sind, die somit in Rechnung gestellt werden können. Sie können auch regeln, dass erst ab einem bestimmten Stundenvolumen (z.B. ab fünf Stunden) abgerechnet wird, dies jedoch spätestens am Ende eines Quartals.

Jede gute Kanzleisoftware ist in der Lage, Ihnen nicht nur Stundenaufwände anzuzeigen, sondern auch Aktenkonten, in denen noch keine Buchungen erfolgt sind. So sind Sie in der Lage, schnell festzustellen, in welchen Angelegenheiten gezielt abgerechnet werden muss.