Braucht die Anwaltschaft Musterfeststellungsklagen? Auch wenn die Überlegungen, die zu dem Gesetzentwurf geführt hatten, grundsätzlich von der BRAK begrüßt werden, äußert sie auch Kritik: So durchbreche z.B. die vorgesehene Regelung zur Streitwertminderung das Prinzip der Kostenerstattung. Diese, so die Forderung der BRAK, solle daher ersatzlos aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. (aus: ZAP 22/2017; Quelle: BRAK)